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Energieausweis

  • Energetische Bewertung Ihres Gebäudes
  • Für Verkauf, Vermietung und Förderungen
  • Verhindert unnötig hohe Betriebskosten

Stand: 04.06.2025

Hinweis zur Wohnbauförderung Salzburg (für Anträge nach dem S.WFG 2015)

Bereits begonnene Anträge gemäß dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 (S.WFG 2015) wurden wieder freigeschaltet und müssen bis spätestens 30. Juni 2025 eingereicht werden.

Da die Erstellung des für die Antragstellung erforderlichen Energieausweises Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir Sie dringend, dies bei der Planung zu berücksichtigen. Wir können keine Haftung für verspätet eingereichte oder fehlende Unterlagen übernehmen, die die fristgerechte Erstellung des Energieausweises verhindern.

Hilfe bei der Antragsstellung bietet der Leitfaden des Landes Salzburg oder unsere Informationsseite zum Thema Förderungen.

Der Energieausweis ist das Qualitätspickerl jeder Immobilie. Bereits in der Planung werden Strom- und Wärmeverbrauch sichtbar, Energie und Kosten werden reduziert.

Dafür brauchen Sie einen Energieausweis...

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  • Hausbau
  • Renovierung
  • Sanierung
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  • gewerbliche Vermietung von Betriebsobjekten
contentfeatures
  • Verkauf
  • Verpachtung
  • Vermietung

Leistungen:

Neubau
unter 300 m²
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Energetisch zukunftssicher planen

  • kein Vor-Ort Termin notwendig
  • Energetische Planungsfehler erkennen und vermeiden
  • Dauerhaft niedrigen Energieverbrauch sichern
  • Notwendig zur Nachweiserbringung der Einhaltung der Bautechnikverordnung
Gebäude unter
300 m² (Bestand)
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Nötig für Vermietung / Verkauf und Sanierung

  • Inklusive Vor-Ort Begehung
  • Aktueller, energetischer Qualitätsnachweis des Gebäudes
  • Sanierung mit Komfortgarantie
Private
Wohnungen
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Unerlässlich für Verkauf und Vermietung

  • Inklusive Vor-Ort Begehung
  • Maßanzug für die eigenen vier Wände
  • Voraussetzung für Verkauf und Vermietung
Anbau, Aufbau, Zubau (Neubauplanung
bis 120 m²)
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Planungsenergieausweis für ihren Anbau, Aufbau oder Zubau bis 120 m²

  • Energetische Planungsfehler für Ihren Anbau erkennen und vermeiden
  • Für die Einreichung bei der Gemeinde
Zusatz-
pakete
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Sanierungsvariante, mehr Zeit Vor Ort oder ein komplettes Sanierungskonzept

  • Behördlich geforderte Qualitätssicherung
  • Aktuell, individuell, flexibel - wir gehen auf Ihre Wünsche ein
Fertigstellungs-
energieausweis
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Maßgeschneiderter Energieausweis für ihre Fertigstellung

  • Nach Bauabschluss oder Sanierungsabschluss
  • Für Gemeinden und Förderstellen

Schritt für Schritt zum Energieausweis

Termin anfordern

Unsere Energieberater erstellen Ihren Energieausweis für jedes Gebäude.

Füllen Sie das Anfrageformular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Nachdem alle Fragen geklärt sind vereinbaren wir gerne einen gemeinsamen Termin.

Termin

Der Erhebungstermin findet je nach Anforderung bei Ihnen zu Hause oder bei uns statt. Alle nötigen Einzelheiten zur Erstellung des Energieausweises werden besprochen, definiert und gesammelt. Sie sind bei der Erhebung vor Ort anwesend und unterstützen unsere Energieberater:innen durch Ihr Wissen zum Objekt.

Halten Sie für einen Erhebungstermin bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Baupläne
  • Baubeschreibung (wenn vorhanden)
  • Informationen zum Baualter und gegebenenfalls zu späteren Umbauten
  • Angaben zur Heizungsanlage (Typ, Alter, Leistung, etwaige Erneuerungen)
  • Detaillierte Angaben zum Dämmstandard von Wänden, Dach, Böden und Fenster (U-Werte)

Fehlende Daten werden vor Ort erhoben.

Berechnung

Anhand der gesammelten Daten berechnet Ihr/e Energieberater:in jenen Energieausweis, den Sie benötigen, und meldet sich bei Ihnen, sobald dieser fertiggestellt wurde.  

Die Resultate der Berechnung sind zwei Hauptkennzahlen:

Heizwärmebedarf (HWB): Gibt den jährlichen Energiebedarf für die Beheizung an (kWh/m²a).

Faktor Gesamtenergieeffizienz (fGEE): Berücksichtigt neben der Gebäudehülle auch die Haustechnik, Gebäudenutzungsgrad und weitere Faktoren.

Fertiger Energieausweis

Den fertigen Energieausweis schicken wir Ihnen direkt nach Hause. Per Post und per E-Mail. Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei Ihrem Energieberater melden.

Wozu wird der Energieausweis benötigt?

Der Energieausweis ist in Österreich ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das den energetischen Zustand von Gebäuden oder Nutzungsobjekten abbildet. Er gibt an, wie viel Energie das Gebäude für Heizung und Haustechnik pro Jahr benötigt, und macht energetische Verluste sowie Ineffizienzen sichtbar. Seit 1.1.2009 ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden ein Energieausweis vorzulegen. Bei Neubau und Sanierung ist er für die Baueinreichung, Bewilligungen und Förderungen nötig.  

Die Bedeutung des Energieausweises ist in den letzten Jahren stetig gewachsen, da er nicht nur einen Überblick über die Energieeffizienz und den Heizwärmebedarf (HWB) liefert, sondern auch den Faktor Gesamtenergieeffizienz (fGEE) ausweist. Diese Kennzahlen dienen Käufer:innen, Mieter:innen und Pächter:innen als verlässliche Orientierung, um den Energieverbrauch und damit verbundene Kosten besser abschätzen zu können.

Gültigkeit des Energieausweises

In der Regel ist der Energieausweis 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

Wesentliche bauliche Veränderungen (z. B. Fenstertausch, Heizungstausch, thermische Sanierung) führen allerdings zum sofortigen Verlust der Gültigkeit, da sich der energetische Zustand des Gebäudes ändert und somit die Berechnungsgrundlage neu zu erfassen ist.

Oft gestellte Fragen...

Wir beraten Sie gerne:

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